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Veranstaltungen & Vereinsmitteilungen

Diese Rubrik steht Vereinen und Organisationen zur einmaligen, unentgeltlichen Publikation von Anlässen zur Verfügung. Eine Mitteilung wird in Kurzform/Agendaform (max. 170 Zeichen inkl. Leerschlag) publiziert und kann nur schriftlich erfolgen. Der Ort muss im Erscheinungsgebiet des «Amtlichen Anzeigers» sein. Kürzungen/Änderungen behält sich der Verlag ausdrücklich vor.

Annahmeschluss: Montag, 12 Uhr in der Erscheinungswoche. Korrespondenzen werden keine geführt.

Kontaktinformationen

(erscheint nicht in der Mitteilung)