Diese Rubrik steht Vereinen und Organisationen zur einmaligen, unentgeltlichen Publikation von Anlässen zur Verfügung. Eine Mitteilung wird in Kurzform/Agendaform (max. 170 Zeichen inkl. Leerschlag) publiziert und kann nur schriftlich erfolgen. Der Ort muss im Erscheinungsgebiet des «Amtlichen Anzeigers» sein. Kürzungen/Änderungen behält sich der Verlag ausdrücklich vor.
Annahmeschluss: Montag, 12 Uhr in der Erscheinungswoche. Korrespondenzen werden keine geführt.
(erscheint nicht in der Mitteilung)